Babylon II – Semantische Lügen

„Nationalsozialistische Gewaltherrschaft“: Stammt aus dem kanonischen Vokabular der deutschen Gedenkkultur, wird aber auch von Journalisten immer gerne genommen. Eine semantische Lüge ist es nicht deshalb, weil es die Nazis als gewalttätig beschreibt; natürlich haben die Nazis Gewalt in einem bis dahin in Europa unvorstellbaren Ausmaß angewendet. Die Lüge aber besteht darin, dass der Begriff der „Gewaltherrschaft“ suggeriert, ihre Herrschaft habe im Wesentlichen auf Gewaltanwendung beruht; so kann man sich daran vorbeimogeln, dass Hitler durch Wahlen an die Macht gekommen ist und Neuwahlen, wenn er sie denn zugelassen hätte, noch bis ins Jahr 1945 hinein spielend gewonnen hätte. Die Rede von der „nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ ist die Ausrede einer Gesellschaft, die bis heute nicht wahrhaben will, dass sie selbst den Nationalsozialismus hervorgebracht und Hitler vorbehaltlos unterstützt hat.

„Unrechtsstaat“ (Unrechtssystem, Unrechtsregime) DDR: Sagt nicht einfach aus, dass die DDR kein Rechtsstaat war – das war sie ja in der Tat nicht -, sondern, dass sie von vornherein auf Unrecht basiert und auf die Verwirklichung von Unrecht abgezielt habe. Nun wird das Begriffspaar Recht/Unrecht in zwei Kontexten verwendet: Einmal in einem positivistischen Sinne („Recht ist, was Gesetz ist“) im Hinblick auf die Frage der Legalität. In diesem Kontext von einem „Unrechtsstaat“ zu sprechen, ist blanker Unsinn. Mit der Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 war die Souveränität über Deutschland auf die Siegermächte übergegangen, und die übten sie in ihrer jeweiligen Besatzungszone aus. Die Gründung der DDR wie auch ihre innere Struktur als kommunistische Diktatur entsprach dem Willen der Besatzungsmacht und war damit legal. Von „Unrecht“ im Sinne von „Illegalität“ kann daher nur dort gesprochen werden, wo die DDR ihr eigenes Recht verletzte. Der zweite Bezugsrahmen im Gegensatz zur Legalität ist die politisch-moralische Frage nach der Legitimität. Die DDR war ein Staat, dessen bloße Existenz von seiner Bevölkerung abgelehnt wurde, erst recht seine diktatorische Ordnung; vom demokratischen Standpunkt der Volkssouveränität war er damit ein Unrechtsstaat. Schon wahr. Nur ist das Volk, von dessen Souveränität hier die Rede ist, das deutsche Volk. Zum Zeitpunkt der Gründung der DDR war es gerade vier Jahre her, dass das deutsche Volk von seiner Souveränität so verheerenden Gebrauch gemacht hatte, dass ganz Europa in Schutt und Asche lag. War es vor diesem Hintergrund wirklich „Unrecht“, Deutschland zu teilen? Außerhalb Deutschlands sah man das jedenfalls nicht so (sah es selbst 1989 nicht so), und mit dem Kalten Krieg wurde die Aufrechterhaltung dieser Teilung sogar die Voraussetzung für die Stabilität Europas. Und die Voraussetzung für die Teilung war der Fortbestand der Diktatur in der DDR. Kann man da wirklich ohne Einschränkung von einem „Unrecht“ sprechen, zumal wenn man berücksichtigt, dass Instabilität in Europa möglicherweise in einen Atomkrieg geführt hätte? Ja, das kann man, wenn man sich auf den Standpunkt stellt: „Demokratie – um jeden Preis“! Nur sollte man dann nicht beanspruchen, nüchtern und objektiv zu urteilen.

„Irakische Aufständische“: Wer gegen den irakischen Staat und die ihn kontrollierende Besatzungsmacht kämpft, ist im technischen Sinne ein „Aufständischer“. So weit, so gut. Der Ausdruck wird aber auch in Bezug auf Terroristen verwendet, die sich auf Marktplätzen in die Luft jagen. Gegen wen stehen denn die auf? Gegen Marktfrauen und Schuhputzer?

Rechts: Demagogischer Kampfbegriff der Linken, bei dem auf den Zusatz „-radikal“ oder „-extremistisch“ bewusst verzichtet wird, um den Unterschied zwischen Konservativen und Faschisten unter den Tisch fallen zu lassen. Dürfte dafür verantwortlich sein, dass sich nur noch 11 % der deutschen Bevölkerung als „rechts“ bezeichnen; das sind sogar weniger, als nach sozialwissenschaftlichen Analysen rechtsextrem eingestellt sind. Die Mehrheit ordnet sich der „Mitte“ zu, als wenn das irgendetwas aussagen würde. Dass es eine demokratische Rechte geben könnte, scheint niemandem mehr in den Sinn zu kommen. Wieder ein Begriff, der analytisch nicht mehr brauchbar ist, weil er zum politischen Kampfbegriff gemacht wurde. Siehe auch „What’s Left II“.

„Internationale Gemeinschaft“: Sinnentstellende Scheinübersetzung von „international community„, was soviel bedeutet wie „Gesamtheit“ (der Staaten), (internationale) „Allgemeinheit“. Das deutsche Wort „Gemeinschaft“ bezeichnet aber eine Gruppe, deren Mitglieder einander zu einem hohen Maß an Solidarität verpflichtet sind: vom Rechtsbegriff der „Versichertengemeinschaft“ über „verschworene Gemeinschaft“, „Gemeinschaft der Gläubigen“ bis hin zur „Volksgemeinschaft“. Besonders akzentuiert wird der Begriff in der deutschen Geistesgeschichte durch die Gegenüberstellung von „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“, wobei der Begriff der „Gemeinschaft“ einen romantischen Beiklang hat: Der „Gemeinschaft“ zu dienen gilt traditionell als erhabener und edler als bloß in der „Gesellschaft“ seine schnöden Interessen zu verfolgen. Eine „Internationale Gemeinschaft“ in diesem Sinne existiert nicht, der Begriff ist durch und durch verlogen, passt aber natürlich hervorragend zu einer deutschen Außenpolitik, die sich grundsätzlich hinter dieser „Gemeinschaft“ versteckt, und enthält ein unausgesprochenes „Pfui“ gegenüber allen Staaten, die das nicht tun.

„Kriegsgefangenenlager“ Guantanamo: Guantanamo ist ein Gefangenenlager, aber seine Insassen, und daran entzündet sich die Kritik, sind gerade keine Kriegsgefangenen, jedenfalls nicht im rechtlichen Sinne. Rechtlich sind sie „feindliche Kämpfer“ – eine völlig willkürliche Konstruktion, die einzig und allein darauf abzielt, sie rechtlos zu stellen. Was die Verteidiger des amerikanischen Vorgehens aber nicht daran hindert, scheinheilig zu fragen, warum man denn – vor Ende der Kampfhandlungen – die Auflösung dieses „Kriegsgefangenenlagers“ fordere…

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15 Gedanken zu „Babylon II – Semantische Lügen“

  1. Manfred,

    kleiner Einspruch zu Deiner Formulierung „Rechtlich sind sie “feindliche Kämpfer” – eine völlig willkürliche Konstruktion, die einzig und allein darauf abzielt, sie rechtlos zu stellen.“ Ganz willkuerlich ist die Konstruktion nicht. Kriegsvoelkerrecht definiert nur den rechtlich gerade im Fall der Gefangenschaft geschuetzten legalen Kombattanten. Wenn selbst im Obersten Gericht von Israel die Frage, ob demnach alle Personen, die dieser Definition nicht entsprechen, als Zivilisten zu gelten haben oder ob es eine dritte Kategorie geben muesse, kontrovers beantwortet wird, dann kann von purer Willkuer nicht die Rede sein.

    Im Uebrigen hat selbst Barak, der die erste Antwort waehlte, klar ausgefuehrt, warum auch Zivilisten unter bestimmten Umstaenden ihrer Rechte verlustig gehen. Die dritte Kategorie, die Du hier als „feindlicher Kaempfer“ uebersetzt, ist also nicht einmal noetig, um Personen, die nicht der Definition von legalem Kombattant entsprechen, Rechte zu entziehen.

  2. Das ist nur eingeschränkt richtig: Zum einen haben die USA einen regulären Staatenkrieg gegen Afghanistan geführt. Damit gehörten die Talibankämpfer regulären Streitkräften an (zumindest, solange Karzai nicht an der Macht war), und zwar auch dann, wenn sie nicht die afghanische Staatsangehörigkeit besaßen. Wer nicht zu diesen Streitkräften gehört und trotzdem inhaftiert wird, ist per definitionem kein Kriegsgefangener. Das ist nicht unbedingt ein Argument gegen die Inhaftierung, denn Terroristen gehören natürlich hinter Gitter. Es ist aber ein Argument gegen die Inhaftierung OHNE PROZESS. Mit der Definition als „feindlicher Kämpfer“ wird verhindert, dass diese Leute ordentlich abgeurteilt werden.

    Die USA verfügten auch ohne die Erfindung des „feindlichen Kämpfers“ über ausreichende rechtliche Instrumente, ihre legitimen Interessen zu wahren. Mit der Lage Israels ist die der Vereinigten Staaten m.E. überhaupt nicht vergleichbar: Es wäre hochgradig sinnlos, einem Staat Rechtsnormen vorzuhalten, deren Erfüllung möglicherweise Selbstmord bedeuten würde. In einer solchen Lage befindet sich aber außer Israel kein Staat der Welt, schon gar nicht die einzige Supermacht.

  3. Manfred,

    wenn Du hier (im Absatz „Wikipedia“) nachschauen magst: http://www.answers.com/topic/combatant#top

    Die Definition des „privileged combattant“ scheint mir vor allem dadurch gekennzeichnet zu sein, dass diese Kaempfer sich deutlich von Zivilisten unterscheiden. Im Falle eines spontanen Aufstandes oder bei irregulaeren Kaempfern wird das offene Tragen von Waffen als Kennzeichen definiert.

    Ob die Talibankaempfer, die in Guantanamo einsitzen, sich von Zivilisten unterscheiden wollten oder es im Gegenteil darauf anlegten, moeglichst ununterscheidbar zu sein, habe ich nicht recherchiert, tippe aber auf letzteres.

    Die USA haben den „feindlichen Kaempfer“ nicht erfunden. Die entsprechende Luecke in den Texten von KVG wurde auch von europaeischer Seite bemerkt und in der juristischen Literatur behandelt.

    Der Oberste Gerichtshof Israels bezieht sich in seinem Urteil zu Gezielten Toetungen gerade nicht auf einen wie auch immer gearteten Notstand Israels, der es berechtigen wuerde, bestehendes Recht zu brechen, sondern auf die internationale Rechtslage. Lies es doch einmal nach: http://elyon1.court.gov.il/Files_ENG/02/690/007/a34/02007690.a34.HTM

  4. Ich werde es mir anschauen, brauche aber ein bisschen Zeit. Auf eines möchte ich trotzdem aufmerksam machen: Ausgangspunkt meiner Kritik war nicht der Begriff des „feindlichen Kämpfers“, sondern der des „Kriegsgefangenenlagers“. Welchen Rechtsstatus auch immer die dortigen Häftlinge haben mögen: den von Kriegsgefangenen haben sie jedenfalls nicht.

  5. Deinem Link zum europäischen Standpunkt konnte ich leider nicht folgen, da muss es irgendein technisches Problem gegeben haben.

    Was das Urteil des obersten Gerichtshofs Israels angeht, so bezieht es sich in der Tat auf das internationale Recht, betont aber zugleich, dass die Menschenrechte und die Sicherheitsinteressen des Staates gegeneinander abgewogen werden müssen. Unter diesem Gesichtspunkt bedeutet es eben doch einen erheblichen Unterschied,

    – ob ein Staat – wie Israel – täglich von Bombenanschlägen heimgesucht wird, die mit dem Ziel verübt werden, den Staat sturmreif zu schießen, und gezielte Tötungen vornimmt, weil andere Abhilfe nicht möglich ist (das ist eben doch ein Notstand, auch wenn das Gericht diesen Ausdruck nicht verwendet)

    – oder ob ein Staat – wie die USA – Menschen inhaftiert, die bloß VERDÄCHTIG sind, ohne dass sie Gelegenheit hätten, sich zu verteidigen, und dies, obwohl ein rechtfertigender Notstand nicht vorliegt.

    Erst recht ist es ein Unterschied,

    – ob ein Staat, der Terroristen gefangennimmt, sie auf eigenem Gebiet inhaftiert und ihnen damit einen – wenn auch eingeschränkten – Rechtsschutz gewährt,

    – oder ob er sie – wie die USA – gerade NICHT auf eigenem Staatsgebiet inhaftiert, aber auch nicht auf dem Gebiet eines anderen Staates, der ihnen eventuell Rechtsschutz gewähren würde. Sondern eben in Guantanamo mit der ausdrücklichen Absicht zu VERHINDERN, dass irgendein Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. (Dass der Supreme Court der Bush-Regierung einen Strich durch diese Rechnung gemacht hat, lag ja nicht in der Absicht des Weißen Hauses.)

    Deswegen bedeutet der Begriff des „illegal combatant“, wie die USA ihn interpretieren, etwas anderes als in der Interpretation Israels. Der Oberste Gerichtshof Israels sagt gerade nicht, dass der „illegal combatant“ eine dritte Kategorie von Menschen jenseits der Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten sei, sondern dass er unter bestimmten Gesichtspunkten als Kombattant, unter anderen als (Straftäter, aber als solcher eben) Zivilist anzusehen ist. Was bedeutet, dass er sich unerlaubt an Kampfhandlungen beteiligt hat und sich deswegen nicht auf seinen Zivilistenstatus berufen kann, um von Angriffen verschont zu bleiben. Was aber nicht bedeutet, dass er alle seine Menschenrechte verlieren würde.

  6. Manfred,

    der Link funktioniert nur, wenn Du die ganze Zeile in das entsprechende Feld kopierst. Anklicken klappt nicht, weil aus unerfindlichen Gruenden nur ein Teil des Links zum Hyperlink formatiert wurde.

    Ich will an keiner Stelle behaupten, dass Guantanamo und Gezielte Toetungen identisch seien.

    Eigentlich muesste man Haftbedinungen fuer inhaftierte, pal. Terroristen oder Terrorverdaechtige in Israel mit Guantanamo vergleichen.

    Mir ging es nur um die notwendigen Nuancen: Deine Unterstellung, die USA haetten willkuerlich einen Begriff erfunden, ist nicht richtig, auch wenn das in einer antiamerikanischen Atmosphaere gut ankommen mag. Es ist auch nicht richtig, dass ein Haeftling in Guantanamo „alle seine Menschenrechte verlieren wuerde“. Die USA haben es gezielt darauf angelegt, ihm weder die Rechte als Kriegsgefangener noch die Rechte eines angeklagten Straftaeters zuzugestehen, was keineswegs identisch mit Deiner Formulierung ist.

  7. Du hast auch immer den passenden Link, was? 😀

    Ich danke Dir jedenfalls. Man sollte diese beiden hochinformativen Artikel jedem um die Ohren hauen, der meint, die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen würden von Israel begangen.

  8. Ach weisst du, jetzt muessten wir noch die franzoesischen Haftbedingungen fuer Terrorverdaechtige ausgraben, damit das wirklich eine Perspektive bekommt. Angesichts des grassierenden Antiamerikanismus in Europa macht es mir wenig Spass, ausgerechnet gegenueber den USA zu punkten.

  9. Mir auch nicht, und aus demselben Grund. Nur möchte ich eben nicht, dass Dinge verniedlicht werden („Kriegsgefangenenlager“), die man schon deshalb nicht hinnehmen darf, weil es sonst einreißt, dass Regierungen darüber befinden, wer als vogelfrei gelten darf. Das kann einen dann nämlich irgendwann auch selber treffen.

  10. Man möchte es nicht glauben, was in Europa alles möglich ist. In eine solche Gesellschaft passt dann allerdings auch die Türkei.

    Ich habe nur nicht ganz verstanden, in welchem Zusammenhang Du es verwerten willst; mit Terrorismus hat es ja nichts zu tun.

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